Miet- und Wohnungseigentumsrecht


Ich bin seit 2002 auf dem Gebiet des Miet- und Wohnungseigentumsrechtes tätig.

Im Jahr 2010 wurde mir von der Rechtsanwaltskammer München aufgrund meiner besonderen Kenntnisse und Erfahrungen auf diesem Gebiet die Bezeichnung "Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht" verliehen.

Ich berate und vertrete meine Mandanten umfassend und kompetent in allen Fragen des Mietrechts. Durch strukturiertes und zuverlässiges Arbeiten schaffe ich das notwendige Vertrauen für die  Zusammenarbeit mit meinen Mandanten.

Ich berate meine Mandanten außergerichtlich. Sofern sich eine zuerst anzustrebende gütliche Einigung nicht erzielen lässt, vertrete ich meine Mandanten auch vor Gericht.

In Zeiten wie diesen, in denen in München und Umland der Wohnungsmarkt stark angespannt ist und die Mietpreise immer weiter steigen, sind fundierte Spezialkenntnisse zwingend erforderlich, um die Interessen der Mandanten durchzusetzen, insbesondere bei Räumungsklagen, Modernisierungen und Mietmängeln sowie bei Mieterhöhungen etc.

Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Beratung und Vertretung von Mandanten im gewerblichen Mietrecht.  

Ich berate und vertrete aber auch seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit WEG-Verwalter und Immobilieneigentümer sowie Makler, z.B. bei der Vorbereitung von WEG-Versammlungen, der  Durchsetzung von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft oder einzelner Eigentümer sowie bei der Durchsetzung und/oder Abwehr von Ansprüchen aus Immobilienkaufverträgen.