Familienrecht


Ich bin seit 2002 auf dem Gebiet des Familienrechts tätig.

Im Jahr 2006 wurde mir von der Rechtsanwaltskammer München aufgrund meiner besonderen Kenntnisse und Erfahrungen auf diesem Gebiet die Bezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht" verliehen.

Ich habe seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit zahlreiche Mandanten auf dem Gebiet des Familienrechts beraten und vertreten.

Als Fachanwalt für Familienrecht habe ich gelernt, meine Mandanten emotional aufzufangen und Ihnen durch eine fundierte Beratung Wege aufzuzeigen, um eine Trennung umzusetzen und zu bewältigen.

Die Zufriedenheit meiner Mandanten ist mir besonders wichtig. Als Rechtsanwalt arbeite ich daher vertrauensvoll mit meinen Mandanten zusammen und rate auch von Schritten ab, die sich nicht umsetzen lassen.

Gerade weil ich mich als Interessenvertreter meiner Mandanten verstehe, versuche ich besonders bei Ehegatten mit Kindern Lösungen zu erarbeiten, die es den Ehegatten ermöglicht, auch nach der Trennung und/oder Scheidung noch respektvoll miteinander umzugehen.

Sofern sich eine gütliche Einigung nicht außergerichtlich erzielen lässt, setze ich die Interessen meiner Mandanten mit dem notwendigen Engagement in sämtlichen familiengerichtlichen Verfahren durch.

Aber auch im Vorfeld einer Eheschließung oder Ehescheidung kann es sinnvoll sein,  ehevertragliche Regelungen zu treffen, auf die sich die Ehegatten im Falle der Ehescheidung zur Vermeidung von Streitigkeiten zurückziehen können. Die Erstellung solcher Eheverträge bzw. entsprechender Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen zählt daher zu den Tätigkeitsschwerpunkten meiner anwaltlichen Tätigkeit.